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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

schedule Stand: 5. August 2026

Inhalt dieser Seite

  1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
  2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
  3. Angebot und Vertragsschluss
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. Ausführungsfristen und Leistungsänderungen
  7. Abnahme und Gefahrübergang
  8. Gewährleistung
  9. Haftung
  10. Stornierung und Kündigung
  11. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Planung, Ausführung und Abwicklung von Renovierungs-, Sanierungs- und Ausbauleistungen (nachfolgend „Leistungen"), die zwischen der QHR Quality Hotel Renovation GmbH, Niendorfer Weg 5, 15936 Dahme/Mark (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden. Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, wobei Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher gelten, entsprechend gekennzeichnet sind.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag, einschließlich Nebenabreden und Änderungen, haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot der Auftragnehmerin beschriebene Leistung, insbesondere Komplettsanierungen von Wohnungen, Küchen- und Badsanierungen, Maler- und Putzarbeiten, Bodenverlegearbeiten sowie Trockenbau- und Ausbauleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, etwaigen Nachträgen und den anerkannten Regeln der Technik; die auf der Website dargestellten Leistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Zusagen für den Einzelfall dar.

Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Leistungen der Auftragnehmerin nicht die Erstellung von statischen Nachweisen, die Durchführung von Arbeiten an tragenden Bauteilen ohne gesonderte Freigabe, die Entsorgung von Gefahrstoffen (insbesondere Asbest) sowie Leistungen Dritter, die behördlich vorgeschrieben sind (etwa Schornsteinfeger- oder Prüfleistungen). Derartige Leistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers gesondert angeboten und vergütet.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot anzufordern. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das von der Auftragnehmerin erstellte schriftliche oder in Textform übermittelte Angebot innerhalb der im Angebot genannten Bindungsfrist annimmt; maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Auftragnehmerin.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Angebote auf Grundlage der bei der Objektbesichtigung festgestellten Gegebenheiten zu kalkulieren. Verborgene Umstände, die bei der Besichtigung trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren und die den Aufwand wesentlich verändern, berechtigen die Auftragnehmerin, dem Auftraggeber ein angepasstes Angebot zu unterbreiten; bis zur Einigung hierüber ruhen die betroffenen Leistungsteile. Der Auftraggeber wird hierauf in Textform hingewiesen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise; sie verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf der Website genannte Preise und Preisspannen sind unverbindliche Richtwerte, die je nach Objektzustand, Ausstattungswünschen und baulichen Besonderheiten abweichen können; verbindlich ist ausschließlich das individuelle Festpreisangebot.

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist die Vergütung in Abschlägen nach Baufortschritt fällig, wie sie § 632a BGB vorsieht: 20 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Abschluss der Rohbau- und Installationsarbeiten, 30 % nach Abschluss des Innenausbaus und 10 % nach Abnahme. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Zahlung eines Abschlags einen angemessenen Sicherheitseinbehalt nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin und ihre Erfüllungsgehilfen während der vereinbarten Arbeitszeiten ungehinderten Zugang zum Objekt haben und dass die erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom auf Kosten des Auftraggebers bereitgestellt werden. Der Auftraggeber räumt das Objekt vor Beginn der Arbeiten in dem Umfang, der in der Leistungsbeschreibung angegeben ist; andernfalls kann die Auftragnehmerin die erforderliche Räumung gegen gesonderte Vergütung durchführen.

Der Auftraggeber hat notwendige Genehmigungen, Zustimmungen Dritter (etwa von Vermietern, Eigentümerversammlungen oder Nachbarn) sowie behördliche Freigaben rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einzuholen und der Auftragnehmerin nachzuweisen. Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

§ 6 Ausführungsfristen und Leistungsänderungen

Die Ausführungsfrist ergibt sich aus dem Bauzeitenplan des Angebots und beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, vollständiger Klärung der Leistung und, sofern erforderlich, Eingang der vereinbarten Anzahlung. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat — etwa höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Materialengpässe ohne eigenes Verschulden oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers —, verlängert sich die Frist angemessen.

Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Nachträge) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Wünscht der Auftraggeber Änderungen nach Vertragsschluss, teilt die Auftragnehmerin die hieraus resultierenden Mehr- oder Minderkosten sowie die Auswirkungen auf den Bauzeitenplan unverzüglich mit; der Auftraggeber entscheidet in Textform über die Ausführung. Ohne Einigung über einen Nachtrag bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Leistung.

§ 7 Abnahme und Gefahrübergang

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung durch gemeinsame Begehung des Objekts durch Auftraggeber und Auftragnehmerin; über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem etwaige festgestellte Mängel festgehalten werden. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung fertiggestellt ist und ihm die Fertigstellung angezeigt wurde; die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht ab, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erfolgt; dies gilt entsprechend, wenn der Auftraggeber die Mitwirkung an der Abnahme verweigert. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Auftraggeber über, und die Vergütung wird fällig, soweit nicht abweichende Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.

§ 8 Gewährleistung

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken beträgt fünf Jahre ab Abnahme; für Verbraucher gilt ergänzend die gesetzliche Regelung. Innerhalb der ersten 24 Monate nach Abnahme verpflichtet sich die Auftragnehmerin darüber hinaus, gemeldete Mängel im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Meldung zu prüfen und die weitere Bearbeitung unverzüglich einzuleiten.

Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, bevor er weitergehende Rechte geltend macht; dies gilt nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben im Übrigen unberührt.

§ 9 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung der Auftragnehmerin, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die der Auftraggeber entgegen der Vereinbarung im Objekt belassen hat, es sei denn, die Auftragnehmerin hat die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.

§ 10 Stornierung und Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen; im Falle einer freien Kündigung nach § 648 BGB hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Bereits erbrachte und nachgewiesene Leistungen sowie bestellte und nicht anderweitig verwendbare Materialien sind in jedem Fall zu vergüten.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftragnehmerin liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten beharrlich verletzt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Regelungen zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen bleiben unberührt und sind in der Widerrufsbelehrung beschrieben.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Auftragnehmerin, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit; wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Premium Renovierung in Frankfurt am Main. Handwerk mit Haltung seit 2013.

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[email protected]

Stormy Pine ist eine eingetragene Marke der QHR Quality Hotel Renovation GmbH. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Individuelle Angebote werden nach Besichtigung vor Ort erstellt und berücksichtigen spezifische Objektbedingungen, Materialwünsche und bauliche Besonderheiten. Bildmaterial zeigt exemplarische Referenzprojekte; tatsächliche Ausführungen können in Details abweichen.

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